Was ist der Dienstleistungsscheck?
Der Dienstleistungsscheck ist gleichermaßen Zahlungsmittel für Arbeitgeber und Lohn für den Arbeitnehmer. Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in privaten Haushalten erbringen, nach dem 31. Dezember 2005 eingestellt wurden und nicht oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 556,14 € (zuzüglich Urlaubsersatzleistung und Sonderzuzahlungsanteil) beschäftigt sind, können damit ohne großen Aufwand entlohnt werden. Jedoch nicht nur die Entlohnung ist dadurch geregelt, denn mit dem Dienstleistungsscheck ist der Haushaltsgehilfe auf dem Weg zur, von und während der Arbeit unfallversichert und hat die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Der Dienstleistungsscheck eignet sich vor allem für Aushilfstätigkeiten und befristete Arbeitsverhältnisse!
Das Prozedere ist ganz leicht
Der Arbeitgeber zahlt dem Haushaltsgehilfe beispielsweise 10 € die Stunde und kauft den Scheck für 10,20 € an einer Erwerbsstelle (siehe unten) ein. Der Scheck inkludiert dann 1,4 Prozent des vereinbarten Gehalts für die Unfallpolizze und 0,6 Prozent Bearbeitungsgebühr. Das bedeutet: 2 Prozent werden jeweils auf die geleisteten Stunden aufgeschlagen. Einmalig beim ersten Kauf muss zusätzlich ein Datenblatt ausgefüllt werden, auf dem Name und Anschrift des Helfers anzugeben ist, sowie der Ort, an dem die Tätigkeit stattfinden soll. Der Arbeitgeber muss den Scheck bis spätestens Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau oder bei einer Gebietskrankenkasse persönlich oder per Post einreichen! Anschließend bekommt die Hilfskraft anstelle von Bargeld den Scheck als Bezahlung. Das Sozialministerium veranlasst die Zahlung meist binnen zwei bis drei Tagen und überweist das Geld auf das Konto des Haushaltsgehilfen.
Die einfachste Form, den Haushaltsgehilfen legal zu beschäftigen!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den Dienstleistungsscheck zu benutzen?
1. Der Dienstleistungsscheck gilt nur für einfache Haushaltstätigkeiten, für die es keiner besonderen Kenntnisse bedarf – so sind Pflegekräfte und Berufsgruppen, die einen Gewerbeschein benötigen, ausgeschlossen. Typische Arbeiten sind: Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr, Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern, Einkäufe aller Art und einfache Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen mähen)
2. Die Arbeitskraft darf nicht zusätzlich zum Dienstleistungsscheck noch andere nennenswerte sozialversicherungspflichtige Einkommen bei anderen Arbeitgebern beziehen, denn das monatliche Einkommen darf den Grenzwert von 556,14 Euro – unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 Euro (für das Jahr 2015) plus der hinzukommenden Urlaubsersatzleistungen und der anteiligen Sonderzahlungen – nicht übersteigen.
3. Die Entlohnung muss dem gültigen Mindestsatz entsprechen! (http://www.vida.at/servlet/BlobServer?blobcol=urldokument&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D%22Mindestl%25F6hne_Haushaltshilfen.pdf%22&blobkey=id&root=S03&blobnocache=false&blobtable=Dokument&blobwhere=1308069464901)
Der Dienstleistungsscheck ist für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat) in privaten Haushalten vorgesehen. Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden. Damit aus der Gelegenheitsarbeit kein Anspruch auf ein Dienstverhältnis entsteht, muss die Tätigkeit rein formal jedes Mal neu ausgemacht werden.
Wo bekomme ich den Dienstleistungsscheck her?
Der Dienstleistungsscheck ist in diversen Trafiken, größeren Postfilialen, den Dienstleistungsscheck-Kompetenzzentren (https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=USP&leistung=LA-UP-GL-Versicherung_EisenbahnStart ) oder Online (www.dienstleistungsscheck-online.at )erhältlich.
Für weitere Informationen lesen Sie doch hier die Informationsbroschüre des Bundeministeriums für Wirtschaft und Arbeit (http://wko.at/ooe/Drogisten/Rundschreiben/RS%2002-2006/Info-Material/DLSInfobroschre13022006.pdf) oder stellen Sie unter der Rufnummer 0810 /555 666 Ihre noch offenen Fragen.
Eine Alternative zum Dienstleistungsscheckstellt die Anmeldung Ihres Alltagshelfers als geringfügig Beschäftigten dar (Link zum nächsten Artikel)