Ein Arbeitsvertrag für die Betreuungskraft
Es sprechen viele gute Gründe dafür, die Zusammenarbeit mit Ihrer Haushaltshilfe oder Ihrem Kinderbetreuer vertraglich zu regeln. Denn einen Vertrag miteinander aufzusetzen, der die Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses regelt, bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Sicherheit – insbesondere dann, wenn die Unterstützung durch die Alltagshilfe regelmäßig erfolgt.
Oft sind sich Familien jedoch nicht darüber bewusst, dass sie mit dem Babysitter, der drei Abende in der Woche auf den Nachwuchs aufpasst, oder der Haushaltshilfe, die jeden Dienstag die Wohnung blitzblank putzt, ein richtiges Arbeitsverhältnis eingehen und häufig sind sich auch sowohl die Betreuungskraft als auch die Familie unsicher, wie ein solcher Vertrag überhaupt auszusehen hat. Aber was gibt es in Bezug auf Arbeitsverträge und Dienstzettel zu wissen?
Wichtige Hinweise und Ratschläge finden Sie in unserem
Merkblatt: „Arbeitsvertrag & Dienstzettel“
Zahlungsmittel und Lohn für die helfende Hand in privaten Haushalten
Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Alltagshelfer zu entlohnen? Im Bereich der haushaltnahen Dienstleistungen gibt es in Österreich verschiedene Möglichkeiten, angestellte Alltagshelfer zu entlohnen. Neben der Möglichkeit der Anmeldung und Bezahlung Ihrer Betreuungskraft mit dem „Dienstleistungsscheck“, der sich besonders bei gelegentlichen Aushilfstätigkeiten eignet, gibt es auch die Variante der Anmeldung der Arbeit als „geringfügige Beschäftigung“ oder „Teilzeitbeschäftigung“.
Wichtige Hinweise und Ratschläge finden Sie in unserem
Merkblatt: „Unterschiede der Entlohnungsmöglichkeiten“