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Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft

Gesetzlich und privat gezahlt

Was gehört zur gesetzlichen Vorsorge, was muss privat gezahlt werden? Und welche Arzttermine sind für die werdenden Väter besondere Momente?

Schon die Schwangerschaft verlangt viel organisatorisches Geschick ab. Zu den vielen Terminen, die jetzt auf dem Plan stehen, gehören allem voran die Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Ärztin.

 

Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft

Insgesamt sind für schwangere Frauen in Österreich zumindest zehn Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der Schwangerschaft empfohlen. Diese sind im Mutter-Kind-Pass festgehalten, den die schwangere Frau in der Regel mit oder unmittelbar nach der Diagnose von ihrem Facharzt übermittelt bekommt. Es handelt sich en detail um:

  • zwei Blutuntersuchungen
  • zwei Ultraschalluntersuchungen
  • eine interne Untersuchung
  • fünf gynäkologische Untersuchungen

 

Dabei ist es natürlich schön für die werdenden Eltern, wenn der Vater des Kindes mit dabei sein kann. Grundsätzlich kann er natürlich zu jedem Arztbesuch mitkommen. Viele Paare entscheiden sich, vor allem die Ultraschalluntersuchungen gemeinsam zu erleben. Kommt das Kind im Geburtshaus bzw. in Obhut einer von Ihnen bestimmten Hebamme oder eines Entbindungspflegers zur Welt, ist es von Vorteil, wenn der Vater diese*n schon früh kennenlernt. Ein Tipp: Legen Sie die Termine der Untersuchungen möglichst auf das Ende der Sprechzeit, da der Vater hierfür nicht von der Arbeit freigestellt wird.

 

Die schwangere Frau wird bei jedem Arztbesuch gewogen und ihr Blutdruck wird gemessen. Zudem werden Muttermund und Stand der Gebärmutter kontrolliert sowie eine Urinprobe genommen, um Infektionen, Bakterien oder erhöhte Zuckerwerte auszuschließen. Bei einigen Vorsorgeuntersuchungen entnehmen Ärzte und Ärztinnen auch Blut, ua. um dessen Sauerstoffgehalt und die Blutgruppe zu bestimmen. Abgesehen von den Standarduntersuchungen alle vier Wochen stehen für Schwangere folgende Arzttermine an:

 

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Neben den Vorsorgeuntersuchungen in dem Mutter-Kind-Pass, können Schwangere im Folgenden lesen, welche zusätzlichen Untersuchungen noch angeboten werden und welchen Nutzen die verschiedenen Untersuchungen während der Schwangerschaft haben.

 

  • Nackenfaltentransparenz: Mit dem Erst-Trimester-Screening wird das Risiko einer Chromosomenstörung abgeschätzt. Auswirkungen einer solchen sind beispielsweise Trisomie 21, 18 oder 13. Das Screening besteht aus mehreren Untersuchungen. Dazu gehört die Messung der Nackentransparenz des Fötus. Bei einem erfahrenen Mediziner oder einer Medizinerin erlaubt das umfassende Screening eine Entdeckungsrate von bis zu 96 Prozent. Doch es sei beachtet, dass es sich hierbei lediglich um eine Risikoanalyse handelt, nicht aber um eine Diagnose! Die Kosten liegen zwischen 150 und 250 Euro. Bei einem positiven Ergebnis steht die Schwangere vor der Frage, ob sie eine Fruchtwasserpunktion mit einem Fehlgeburtsrisiko von bis zu zwei Prozent machen möchte. Die Alternative zur Ermittlung des Down-Syndroms ist ein Bluttest, der allerdings keine hundertprozentige Genauigkeit bei negativem Ergebnis verspricht.

 

  • Schwangerschaftsdiabetes: Hierbei handelt es sich um einen Blutzucker-Suchtest zwischen der 24. Und 28. Schwangerschaftswoche. Diese Untersuchung ist verbindlich und jeder Arzt bzw. jede Ärztin ist verpflichtet, ein zweizeitiges Screening anzubieten. Es beruht auf einer Erstuntersuchung, die nötigenfalls eine zweite nach sich zieht. Die Kosten für Erstere muss die Krankenkasse übernehmen. Doch einige Mediziner*innen legen sofort den selbst zu zahlenden zweiten Test für etwa 20 Euro nahe. Bei beiden Tests wird nach Auffälligkeiten nach einer Glukose-Verabreichung im Blut gesucht. Die Glukosemenge bei der Erstuntersuchung liegt mit 50 Gramm lediglich etwas unter der Zufuhr beim zweiten Test. Sind hier keine Auffälligkeiten erkennbar, erledigt sich die zweite Stufe von selbst.

 

  • Toxoplasmose: Eine Infektion mit Toxoplasmose-Erregern kann von schweren Schäden bis zu einer Fehlgeburt führen. Bei einer Erwachsenen sind normal keine großen Symptome zu bemerken. Innerhalb eines ersten Tests kann festgestellt werden, ob die Schwangere bereits Antikörper im Blut hat. Sollte dies nicht der Fall sein, schließen sich einige Folgeuntersuchungen an. Leider ist das Testverfahren noch relativ unerforscht, so dass die Vorteile gegenüber dem Risiko in keinem guten Verhältnis stehen. Die Kosten für die Untersuchung liegen bei einem unbegründeten Verdacht bei 14 bis 16 Euro.

 

  • Streptokokken B: Dieser Test erfolgt gefahrlos über einen Abstrich kurz vor der Geburt des Kindes. Werden die Bakterien entdeckt, ist das für die Frau kaum bedenklich. Für das Ungeborene können die Erreger zur Gefahr werden, weil das Immunsystem wenig ausgeprägt ist. Die Folgen sind im schlimmsten Fall eine Sepsis, Lungen- oder Hirnhautentzündung. Die deutschen Fachgesellschaften empfehlen eine Untersuchung für alle Frauen, doch nicht jedes Krankenhaus tut dies. Ein positiver Befund würde eine Verabreichung von Antibiotika oder Penicillin mindestens vier Stunden vor der Geburt bedeuten. Die Kosten der Untersuchung ohne medizinische Begründung betragen 20 bis 50 Euro.

 

  • Zytomegalie-Infektionen: Meist unbemerkt war schon über die Hälfte der Frauen mit diesen Herpes-Viren infiziert. Sie sind harmlos für Erwachsene, aber gefährlich für Babys, denn es kann zu Organschäden in Gehirn und Augen kommen. Wenn die Viren auch nachgewiesen werden können, ist eine Therapie oder Impfung während der Schwangerschaft nicht möglich. Wegen dieser unzureichenden Handlungsspielräume wird der Test nicht empfohlen. Außerdem steht auch hier nach positivem Befund die Frage der Fruchtwasserpunktion im Raum. Oftmals entscheiden sich Schwangere zu einem Abbruch. Der Test auf Zytomegalie-Viren kostet 15 Euro für die Patientin.

 

  • Ringelröteln: Diese Kinderkrankheit wird über einen Antikörper-Suchtest im Blut ermittelt. Die Übertragungsrate auf das Ungeborene liegt bei nur 30 Prozent. Der Erreger kann dann Wasseransammlungen und Schädigungen an Leber oder Herz bewirken. Auch ein Fruchttod ist möglich. Eine medizinisch denkbare Impfung ist leider nicht zugelassen. Daher wird auch der Test nicht empfohlen. Die Kosten liegen bei 15 bis 30 Euro.

 

  • Windpocken: Auch die Windpocken werden über einen Antikörper-Suchtest nachgewiesen. In seltenen Fällen könnte der Befall zu einer Fehlbildung des Fötus oder gar zur Fehlgeburt führen. Empfehlenswert ist eine vorausgegangene Impfung der Mutter, denn es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, der während der Schwangerschaft ein großes Risiko für den Embryo birgt. Die Zielgruppe der Untersuchung besteht ausschließlich aus ungeimpften Frauen, die Kontakt mit den Varizellen hatten. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Rechnung. Eine passive Immunisierung kann den Ausbruch dann noch lindern oder ganz verhindern. Der Test kostet zwischen 15 und 30 Euro.

 

 

* Die hier genannten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.

 

 



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