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Wie sollte ein Kinderbetreuungsvertrag aussehen?

Diese Inhalte sind wichtig

Verträge bilden das Fundament für eine gute Zusammenarbeit. Die wichtigsten Punkte eines Babysitting Vertrages finden Sie hier im Überblick.

Wir geben Ihnen Tipps, welche Inhalte Sie beim Erstellen eines Vertrages auf keinen Fall vergessen sollten, um sich und ihren Kinderbetreuer bestens abzusichern. Einige Inhalte wiederum können optional hinzugefügt werden.
Da dieser Vertrag sowohl für regelmäßige Kinderbetreuer als auch für gelegentliche Babysitter angepasst werden kann, enthält er unter „Optional“ weitere Inhalte, die entsprechend der Betreuungssituation in einem Betreuungsvertrag aufgenommen werden können.

Obligatorisch

Arbeitsstunden und Arbeitsdauer: Arbeitet ihr Babysitter Teilzeit oder Vollzeit? Arbeitet er auch an Wochenenden oder nur unter der Woche? Wie sehen die Arbeitszeiten aus? Was passiert, wenn Sie spät nach Hause kommen (z. B. Überstundenregelung)?

 

Kommunikation: Wie und wann können Sie tagsüber mit dem Kinderbetreuer sprechen? Sind Sie durchgängig erreichbar? Wer ist Ansprechpartner bei Notfällen?

 

Bezahlung: Wie viel Gehalt bekommt Ihr Kinderbetreuer pro Stunde, bzw. für Tage, Nächte, an den Wochenenden und an Feiertagen? (Die meisten Betreuer bekommen einen Stundenlohn.)

 

Bezahlrhythmus: Wann bezahlen Sie Ihren Kinderbetreuer? Wöchentlich? Alle 14 Tage?

 

Kürzung oder Überschreitung der Arbeitszeiten: Wie handhaben Sie es, wenn Ihr Kinderbetreuer Überstunden machen muss oder wenn dieser weniger Zeit als vereinbart arbeitet.

 

Gesundheit und Versicherung: Welche Versicherungen übernehmen Sie, z.B. Haftpflichtversicherung?

 

Erkrankungen/Allergien: Sofern das Kind Erkrankungen oder Allergien hat, sind diese schriftlich festzuhalten: „Ich wurde von folgenden Allergien des Kindes in Kenntnis gesetzt: …”.

 

Schweigepflicht: Persönliche, medizinische, karrierebedingte und finanzielle Informationen, die Ihre Familie betreffen, sollten nicht außerhalb dieser diskutiert werden.

 

Kündigungsfrist: Stimmen Sie sich darüber ab, ob der Vertrag eine Kündigungsfrist und eine Abbruchsklausel beinhalten sollte. Ein Vertrag „nach eigenem Ermessen“ bedeutet, dass beide Seiten den Job zu jeder Zeit beenden können.

 

Optional

Verantwortlichkeiten: Welchen Umfang haben die Betreuungsaufgaben? Gehören neben der Kinderbetreuung noch zusätzliche Aufgaben wie Kochen, Reinigen, Wäsche waschen oder etwa Tiere betreuen auf den Plan? Stellen Sie sicher, dass in dem Vertrag alle Aufgaben aufgelistet sind. Sowohl solche Aufgaben, die häufig vorkommen, als auch jene, die weniger häufig vorkommen, aber relevant für den Job sein könnten.

 

Privilegien: Darf der Kinderbetreuer das Festnetztelefon, den Computer der Familie oder das Internet nutzen? Darf er Besuch einladen?

 

Mahlzeiten: Soll Ihr Kinderbetreuer seine eigenen Mahlzeiten mitbringen oder stellen Sie Essen zur Verfügung?
Wenn der Kinderbetreuer bei Ihnen im Haushalt wohnt: Was sind Vereinbarungen bezüglich aller Lebensmittel – Wer zahlt? Wer kauft ein? Wo kann der Betreuer seine Lebensmittel aufbewahren?

 

Aktivitäten: Welche Aktivitäten darf der Kinderbetreuer mit Ihrem Kind unternehmen? Welche sind verboten? Hat die Familie womöglich Mitgliedschaften in Vereinen? Was kosten die Ausflüge und wie wird die Bezahlung dann geregelt?

 

Zuschüsse: Wann werden Zuschüsse bewilligt? Zahlen Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld?

 

Auto: Soll der Kinderbetreuer sein eigenes Auto nutzen oder darf er das das Auto der Familie fahren?

 

Benzinkosten: Zahlen Sie dem Kinderbetreuer die Kosten für das Benzin? Wie viel zahlen Sie dem Betreuer und wie?

 

Öffentliche Verkehrsmittel: Wird der Kinderbetreuer öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Zahlen Sie für die Fahrkarten? Gibt es bestimmte Regeln für die Nutzung von Bus, Bahn oder U-Bahn.

 

Soziale Medien: Darf der Kinderbetreuer Sie oder Ihre Kinder in sozialen Medien erwähnen? Darf er Bilder von den Kindern posten? Was ist erlaubt und was nicht?

 

*Für weitere Informationen und um sicher zu gehen, dass Ihr Vertrag mit dem Kinderbetreuer alle relevanten Punkte beinhaltet, sprechen Sie bitte mit einem Rechtsberater. Die hier angegebenen Inhalte sind allgemeiner Natur und ersetzen keine fachmännische Beratung.



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